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Rentenansprüche aus DDR-Beitragszeiten klären

Wer in der ehemaligen DDR Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, sollte unbedingt bis Ende 2006 prüfen, ob die Beitragszeiten vom aktuellen Rentenversicherungsträger vollständig erfasst worden sind. Dann endet nämlich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der DDR - und wichtige Belege für den Rentenanspruch könnten verloren gehen (Warnung des Bundesverbandes Volkssolidarität).

Ob alle Beitragszeiten korrekt erfasst worden sind läßt sich aus der Renten-information ablesen, die vom Rentenversicherungsträger unaufgefordert zu-geschickt wird (oder Rentenauskunft anforden - geht auch über das Internet).

Sollten Arbeits- oder Ausbildungszeiten nach Schulabschluß nicht aufgeführt sein, rät der Verband zur umgehenden Klärung beim Rentenversicherungsträger (in der Regel ist dies die Deutsche Rentenversicherung - DRV).

Adressen von Rentenversicherungs-Beratungsstellen finden sich im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de ("Beratung" - "Beratungsstellensuche")

LG
der amorist

Aus irgendeinem Grund funkioniert der Link bei mir nicht, obwohl die URL korrekt ist. Notfalls googeln.

 

        Geschrieben von amorist am 13.12.2006 23:13:04    Alle Artikel  

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